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18. Juli 2007

Anfrage zum "Netzwerk gegen illegale Graffiti"

Zur Arbeit des "Netzwerkes gegen illegale Graffiti" stellte die Stadträtin Ute Haupt folgende Anfrage an die Stadtverwaltung:

Wie schätzt die Stadtverwaltung die Arbeit des "Netzwerkes gegen illegale Graffiti" zurzeit ein?

  • Welche Themenschwerpunkte standen im Jahr 2006 auf der Tagesordnung?
  • In welchem Rhythmus finden Beratungen statt?
  • Werden Jugendliche in dieses Gremium einbezogen?
  • Welche Kriterien der Abrechenbarkeit wurden gewählt?
  • Wo werden die Ergebnisse öffentlich dokumentiert?

 

Antwort der Verwaltung:

Im Ergebnis der letzten Beratung des "Netzwerkes gegen illegale Graffitti" vom 02.02.2006 kann hinsichtlich der netzwerkarbeit festgestellt werden, dass alle Netzwerkpartner weitestgehend eigenständig agieren und entsprechend ihren Möglichkeiten die Beseitigung von Schmierereien in ihrem Zuständigkeitsbereich eigenständig veranlassen. Positiv zu erwähnen sind dabei die schnellen Reaktionen der Wohnungsgesellschaften.
Themenschwerpunkte im jahre 2006 war beispielsweise die Reinigung der Schaltkästen der Energieversorgung und der HAVAG in einem festgelegten Wirkungsbereich sowie die jährlice Vorbereitung der Händelfestspiele. Die finanzielle Situation der Stadt Halle wirkt in diesem Zusammenhang nachteilig und macht es dieser sehr schwer, hier eine Vorreiterrolle zu übernehmen und Vorbildwirkung zu zeigen.
Grundsätzlich finden die treffen des Netzwerkes im jährlichen Rhythmus statt. Diese dienen im Wesentlichen dem Informationsaustausch. Die Arbeit des "Netzwerkes gegen illegale Graffiti" wird aber vielmehr über die modernen Medien relisiert. Damit erscheinen Beratungen im festgelegten Rhythmus unzweckmäßig.
Ergebnisse sowie Informationen zum Thema Graffiti werden beispielsweise in den entsprechenden Mieterzeitschriften,der zeitschrift der EVH GmbH und natürlich im Internet veröffentlicht.

Im Internet der Stadt Halle (Saale) ist das Projekt "Für Graffiti- gegen Sachbeschädigung" als gemeinsames Projekt vom Fachbereich Kinder, Jugend und Familie und der HWG mbH dargestellt und beschrieben. Allerdings finden Internetbesucher keine aktuellen Zahlen und Fakten ( nur Projekte etc. bis 1997 beschrieben):

 

Antwort der Verwaltung:

Das Projekt "Für Graffiti- gegen Sachbeschädigung" existiert in der Form , wie es im Internet präsentiert wird, nicht mehr. Hintergrund dafür ist die mangelnde bereitschaft von kriminell in Erscheinung getretenen Sprühern zur Wiedergutmachung. Was das präventive Angebot von legalen Sprühaktionen betrifft, sind die städtischen Streetworker weiterhin bemüht, im Rahmen der sehr knappen Finanzmittel Partner zu finden, um verschiedene Projekte am Leben zu erhalten.
So gibt es aktuell noch 3 so genannte "Hall OF Fames" , wo junge Menschen jederzeit sprühen dürfen:

  • Regensburger Straße, lange Mauer,
  • Ernst-Haeckel-Weg, Betonplatten
  • Lange Straße , Rückwand EVH-Gebäude.

Des Weiteren versuchen Streetworker , regelmäßig zwischen Unternehmen, Firmen, bzw. Organisationen und den graffiti-Sprayern zu vermitteln, um legale Aktionen in diesem Bereich zu unterstützen. Aktuell plant dabei die HWA eine Aktion. Gespräche laufen auch noch mit zwei Garagenvereinen zwecks einer legalen Aktion ( Rennbahnring) sowie einer möglichen Hall OF Fame ( Kaolinstraße).

Eine Zusammenarbeit mit Vereinen bzw. Gruppierungen , die das Bedürfnis von Jugendlichen aus der Hip-Hop-Kultur aufnehmen und entsprechende Events ( legale Graffiti, Musik/ Sport) anbieten, gibt es seitens der städtischen Streetworker  dahingehend, dass z.B. gemeinsam mit dem "Sommerklatschenteam" sowie dem "Write4goldteam" Aktionen organisiert und durchgeführt werden. Ebenso unterstützen die Streetworker das alljährliche Projekt der "Sommerklatsche" inhaltlich als auch sachlich mit Materialien.

Wichtig erscheint bei allen Aktionen ,dass der FB 51 das Prinzip "Für Graffiti - gegen Schmierereien" verfolgt und auch dahingehend auf die jungen Menschen einwirkt. Diese Form der Arbeit ist ein rein präventives Angebot.

Welche repressiven Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren mit welcher Wirkung der Stadt Halle (Saale) - unter Einbeziehung und Kenntnisnahme des "Netzwerkes gegen illegale Graffiti" - durchgesetzt?

 

Antwort der Verwaltung:

Es handelt sich bei Graffiti um einen Straftatbestand,  sa dass die Beantwortung der Frage nicht durch die Stadt Halle erfolgen kann. Jede angezeigte Graffiti-Schmiererei wird den Eigentümern mitgeteilt, damit diese gezielt und sofort Anzeige erstatten können.