Die Delegierten des Stadtverbandes Halle für den Landesparteitag wurden auf dem Stadtparteitag am 25.09.2010 für den Zeitraum 2011/2012 gewählt.
Gewählt wurden:
Folgende Ersatzdelegierte wurden gewählt:
Der Landesparteitag ist das höchste Organ des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.
Dem Landesparteitag beschließt über:
Darüber hinaus berät und beschließt der Landesparteitag über an ihn gerichtete Anträge.
Der Landesparteitag beschließt über den Bericht des Landesausschusses zur Parteientwicklung. Er nimmt Stellung zur Arbeit der Landtagsfraktion auf der Grundlage deren Berichtes. Er entscheidet über die Beteiligung an Koalitionen und die Tolerierung von Minderheitsregierungen auf Landesebene.
Der Landesparteitag wählt:
Dem Parteitag gehören mit beschließender Stimme an:
Die Delegierten werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl findet spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag statt.
Der Delegiertenschlüssel wird durch den Landesvorstand bis zum 30.06. jeden zweiten Jahres auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres für die beiden folgenden Kalenderjahre festgestellt.
Als Teilnehmer mit beratender Stimme nehmen am Landesparteitag teil:
sofern sie nicht Delegierte des Landesparteitages sind.
Sie haben die gleichen Rechte wie Delegierte mit beschließender Stimme, ausgenommen das aktive Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen.
Eine Tagung des ordentlichen Landesparteitages findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
Der Landesparteitag wird auf Beschluss des Landesvorstandes unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes mit einer Frist von acht Wochen durch schriftliche Nachricht an die Delegierten und an die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme einberufen. Soweit die Delegierten noch nicht gewählt oder noch nicht gegenüber dem Landesvorstand gemeldet sind, geht die Nachricht an die delegierenden Gebietsverbände und Zusammenschlüsse sowie an den Jugendverband des Landesverbandes. Spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag sind alle Delegierten zu laden.
In besonderen politischen Situationen kann ein außerordentlicher Landesparteitag auf Beschluss des Landesvorstandes ohne Wahrung der Einladungsfristen einberufen werden. Auf einem außerordentlichen Landesparteitag darf nur über Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.
Der ordentliche oder ein außerordentlicher Landesparteitag kann unter Wahrung der vorgesehenen Fristen einberufen werden, wenn dies schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Landesvorstand beantragt wird:
Anträge an den Landesparteitag können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn eingereicht werden. Sie sind den Delegierten spätestens vier Wochen vor Beginn der Tagung zuzustellen. Leitanträge und andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung sind spätestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag parteiöffentlich zu publizieren. Bei einem außerordentlichen Landesparteitag können diese Fristen verkürzt werden. Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 10 % der gewählten Delegierten auch unmittelbar auf dem Landesparteitag eingebracht werden.
Anträge, welche von Kreis- und Ortsverbänden, landesweiten Zusammenschlüssen, Organen der Partei, Kommissionen des Landesparteitages oder mindestens von 10 % der gewählten Delegierten gestellt werden, sind durch den Landesparteitag zu behandeln oder an den Landesvorstand bzw. den Landessauschuss zu überweisen.
Die Kreisverbände müssen im Vorfeld eines jeden Landesparteitages die Möglichkeit haben, mit ihren Delegierten Anträge zu beraten und ihnen ein Votum zu einzelnen Sachverhalten zur Kenntnis zu geben.