Delegierte des Stadtverbandes Halle für den Landesparteitag

Die Delegierten des Stadtverbandes Halle für den Landesparteitag wurden auf dem Stadtparteitag am 25.09.2010 für den Zeitraum 2011/2012 gewählt.

Gewählt wurden:

  • Marianne Böttcher
  • Ralf Böttcher
  • Heike Deuerling-Kalsow
  • Dirk Gernhartd
  • Ute Haupt
  • Melanie Heyner
  • Ants Kiel
  • Swen Knöchel
  • Marion Krischok
  • Hendrik Lange
  • Henriette Quade
  • Uwe-Larsen Röver
  • Frigga Schlüter-Gerboth
  • René Trömel

Folgende Ersatzdelegierte wurden gewählt:

  • Renate Krimmling
  • Frank Baier


Aufgaben des Landesparteitages

Der Landesparteitag ist das höchste Organ des Landesverbandes Sachsen-Anhalt. Er berät und beschließt über grundsätzliche politische und organisatorische Fragen.

Dem Landesparteitag beschließt über:

  • die politische Ausrichtung, die Grundsätze und das Programm des Landesverbandes Sachsen-Anhalt,
  • die Satzung sowie die Wahlordnung und die Schiedsordnung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt,
  • die Wahlprogramme zu Landtagswahlen und die Rahmenwahlprogramme zu Kommunalwahlen,
  • die grundsätzlichen Richtlinien zur Finanzierung der politischen Arbeit, einschließlich der Landesfinanzordnung,
  • den Tätigkeitsbericht des Landesvorstandes und den Prüfbericht der Finanzrevisionskommission,
  • die Wahl und Entlastung des Landesvorstandes,
  • die Bildung und Auflösung von Kreisverbänden,
  • die Auflösung des Landesverbandes Sachsen-Anhalt,

Darüber hinaus berät und beschließt der Landesparteitag über an ihn gerichtete Anträge.

Der Landesparteitag beschließt über den Bericht des Landesausschusses zur Parteientwicklung. Er nimmt Stellung zur Arbeit der Landtagsfraktion auf der Grundlage deren Berichtes. Er entscheidet über die Beteiligung an Koalitionen und die Tolerierung von Minderheitsregierungen auf Landesebene.

Der Landesparteitag wählt:

  • die/den Landesvorsitzende/Landesvorsitzenden
  • die/den Landesgeschäftsführerin/Landesgeschäftsführer,
  • die/den Landesschatzmeisterin/Landesschatzmeister,
  • die stellvertretenden Landesvorsitzenden,
  • die weiteren Mitglieder des Landesvorstandes,
  • die Mitglieder des Bundesausschusses,
  • die Mitglieder der Landessschiedskommission,
  • die Mitglieder der Finanzrevisionskommission.

Zusammensetzung und Wahl des Landesparteitages

Dem Parteitag gehören mit beschließender Stimme an:

  • mindestens 80 % Delegierte aus den Gliederungen,
  • die Delegierten des anerkannten Jugendverbandes,
  • die Delegierten aus den landesweiten innerparteilichen Zusammenschlüssen.

Die Delegierten werden auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Wahl findet spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag statt.

Der Delegiertenschlüssel wird durch den Landesvorstand bis zum 30.06. jeden zweiten Jahres auf der Grundlage der Mitgliederzahlen zum 31.12. des Vorjahres für die beiden folgenden Kalenderjahre festgestellt.

Als Teilnehmer mit beratender Stimme nehmen am Landesparteitag teil:

  • Mitglieder des Landesvorstandes,
  • Mitglieder des Landesausschusses,
  • Mitglieder der Landesschieds- und Landesfinanzrevisionskommission,
  • Mitglieder des Landesverbandes Sachsen-Anhalt im Parteivorstand,
  • Abgeordnete der Partei im Landtag Sachsen-Anhalt, im Deutschen Bundestag
  • und im Europäischen Parlament aus Sachsen-Anhalt,
  • Kreisvorsitzende und Vorsitzende der Kreistagsfraktionen der Partei,
  • Stadtvorsitzende und Vorsitzende der Stadtratsfraktionen der Partei in den kreisfreien Städten,

sofern sie nicht Delegierte des Landesparteitages sind.

Sie haben die gleichen Rechte wie Delegierte mit beschließender Stimme, ausgenommen das aktive Stimmrecht bei Wahlen und Abstimmungen.

Einberufung und Arbeitsweise des Parteitages

Eine Tagung des ordentlichen Landesparteitages findet mindestens einmal im Kalenderjahr statt.
Der Landesparteitag wird auf Beschluss des Landesvorstandes unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes mit einer Frist von acht Wochen durch schriftliche Nachricht an die Delegierten und an die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit beratender Stimme einberufen. Soweit die Delegierten noch nicht gewählt oder noch nicht gegenüber dem Landesvorstand gemeldet sind, geht die Nachricht an die delegierenden Gebietsverbände und Zusammenschlüsse sowie an den Jugendverband des Landesverbandes. Spätestens vier Wochen vor dem Landesparteitag sind alle Delegierten zu laden.
In besonderen politischen Situationen kann ein außerordentlicher Landesparteitag auf Beschluss des Landesvorstandes ohne Wahrung der Einladungsfristen einberufen werden. Auf einem außerordentlichen Landesparteitag darf nur über Anträge beraten und beschlossen werden, die unmittelbar mit dem Grund der Einberufung zusammenhängen.
Der ordentliche oder ein außerordentlicher Landesparteitag kann unter Wahrung der vorgesehenen Fristen einberufen werden, wenn dies schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Landesvorstand beantragt wird:

  • durch den Landesausschuss,
  • durch Kreisverbände, die gemeinsam mindestens ein Viertel der Mitglieder vertreten,
  • durch mindestens ein Viertel der Delegierten mit beschließender Stimme.

Anträge an den Landesparteitag können bis spätestens sechs Wochen vor Beginn eingereicht werden. Sie sind den Delegierten spätestens vier Wochen vor Beginn der Tagung zuzustellen. Leitanträge und andere Anträge von grundsätzlicher Bedeutung sind spätestens sechs Wochen vor dem Landesparteitag parteiöffentlich zu publizieren. Bei einem außerordentlichen Landesparteitag können diese Fristen verkürzt werden. Dringlichkeits- und Initiativanträge können mit Unterstützung von mindestens 10 % der gewählten Delegierten auch unmittelbar auf dem Landesparteitag eingebracht werden.

Anträge, welche von Kreis- und Ortsverbänden, landesweiten Zusammenschlüssen, Organen der Partei, Kommissionen des Landesparteitages oder mindestens von 10 % der gewählten Delegierten gestellt werden, sind durch den Landesparteitag zu behandeln oder an den Landesvorstand bzw. den Landessauschuss zu überweisen.

Die Kreisverbände müssen im Vorfeld eines jeden Landesparteitages die Möglichkeit haben, mit ihren Delegierten Anträge zu beraten und ihnen ein Votum zu einzelnen Sachverhalten zur Kenntnis zu geben.