- Der Stand der Dinge in der Arbeitsmarktpolitik und Beschäftigungsförderung ist unter anderem:
Die Modellprojekte der Bürgerarbeit in Bad Schmiedeberg oder Barleben sind halbherzig und belassen viele Betroffene mittelbar durch die kurze Zeitdauer der Beschäftigung und geringe Bezahlung (675 bis 975 Euro brutto) im System Hartz IV. Auf dieser Grundlage darf Bürgerarbeit nicht flächendeckend eingeführt werden – im Interesse der Wertschätzung der Betroffenen und der von ihnen geleisteten gemeinnützigen Tätigkeiten. - Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, die sogenannten „Ein-Euro-Jobs“ (eigentlich ein Instrument aus der Sozialhilfe für einen eng begrenzten Personenkreis) sind zwar für viele Betroffene und in Anspruch nehmende Träger ein Anker – sie dürfen aber nicht das Ende von Arbeitsmarktpolitik sein, weil sie die Menschen im System Hartz IV belassen.
- Allein in Sachsen-Anhalt sind aktuell ca. 24 000 Frauen und Männer in „Ein-Euro-Jobs“ tätig und leisten zum Teil Arbeiten, die zum öffentlichen Dienst gehören sollten.
- Zusätzlich dazu soll laut der aktuellen Vorlage der Bundesregierung das Programm „Kommunal-Kombilohn“ eingeführt werden. Nur auf den ersten, oberflächlichen Blick ist dieses Modell ein Fortschritt. 30-Stunden-Woche und 3 jährige Beschäftigungsdauer decken sich zunächst mit unseren Mindeststandards für öffentlich geförderte Beschäftigung. Der Bund will bis zu 500 Euro pro Beschäftigten und Monat übernehmen und ist damit fast kostenneutral zu bisherigen Ausgaben für das ALG II (u.a. Regelsatz und Anteil Kosten der Unterkunft) fein raus. Ob die 100 000 Stellen entstehen und ein Stundenlohn von 8 Euro erreicht werden ist fraglich.
- Der „schwarze Peter“ liegt nun bei Kommunen. Sie sollen für den Bund Probleme der Langzeitarbeitslosigkeit lösen. Dazu sind sie in vielen Fällen nicht in der Lage, denn sie werden den Eigenanteil für diese Kombilöhne in Höhe von 50% gar nicht aufbringen können, weil sie über diese Mittel nicht verfügen. Trotz gestiegener Gewerbesteuereinnahmen haben 44 % der Landkreise keinen ausgeglichenen Haushalt. Wenn aber die Kommunen nicht ebenso 500 Euro beisteuern können - sind dann Gehälter ähnlich niedrig wie bei der Bürgerarbeit in Sachsen-Anhalt? Die avisierten 1000 Euro brutto sind aus unserer Sicht das Minimum, weniger wäre unwürdig und unfair.
Es geht auch anders:
Wir wollen einen Systemwechsel bei öffentlich geförderter Beschäftigung und die Etablierung eines Beschäftigungssektors neben der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst.
Im Bereich der Bildung, der Kinder- und Jugendarbeit, im Sport, im soziokulturellen und Umweltsektor gibt es genügend sinnvolle, gemeinnützige Aufgaben, die nicht über Ein-Euro-Jobs, Kurz-ABM oder Bürgerarbeit mit Niedriglohn geleistet werden sollten.
Faire öffentlich geförderte Beschäftigung sollte einigen Mindeststandards genügen:
- tarifliche Bezahlung nicht unter Mindestlohn von 8 € pro Stunde,
- eine Arbeitszeit von 30 Wochenstunden nicht überschreiten,
- ein voll sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis begründen, längerfristig in der Laufzeit angelegt sein,
- klar auf gemeinnützige Aufgaben beschränkt sein und keine Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt ersetzen,
- nicht zugewiesen werden, sondern an das Prinzip Freiwilligkeit gebunden sein.
Durch eine andere Steuerpolitik (die die starken Unternehmen, Vermögende und Großverdiener etwas mehr in die Pflicht nimmt) könnte gerade der Bund zusätzliche Mittel in Milliardenhöhe einnehmen, die dann auch einem öffentlichen Beschäftigungssektor zu Gute kommt, in dem gesellschaftlich notwendige Tätigkeiten zu fairen Konditionen erbracht werden. Mit der jetzigen Bundesregierung ist dies wie unter der Vorgängerregierung nicht machbar.
Erwarten kann man aber aktuell vom Bund, dass durch eine Gesetzesänderung die Zusammenlegung der sogenannten aktiven und passiven Mittel der Arbeitsmarktpolitik möglich wird und der Bund andere Finanzmittel erschließt, damit die Beschäftigten in einem gemeinnützig-öffentlichen Sektor nicht zu Niedriglöhnen arbeiten müssen. Die Länder und besonders die Kommunen dürfen hier nicht die Hauptlast wie beim „Kommunal-Kombilohn“ aufgebürdet bekommen.
Der Stadtverband Halle der Partei DIE LINKE wird das Thema öffentlich geförderte Beschäftigung zu einem Schwerpunkt in der politischen Arbeit der nächsten Monaten machen.
Wir wollen Veranstaltungen organisieren, bei der u.a. die Konzepte für öffentlich geförderte Beschäftigung unserer Bundestagsfraktion und der Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt diskutiert und weiter qualifiziert werden. Zudem möchten wir unseren Ansatz für einen öffentlichen Beschäftigungssektor für die Region Halle untersetzen sowohl was deren Einführung und die Standards, die Handlungsfelder und Träger und nicht zuletzt auch die Finanzierung und Bezahlung von Bürgerarbeit betrifft. Dazu möchten wir besonders mit MitarbeiterInnen und Trägern, die in gemeinnützigen Bereichen in unserer Region tätig sind aber auch mit Verantwortlichen der Arbeitsförderung und -verwaltung ins Gespräch kommen.