Bei dem Wahlverfahren ist § 24 des Kommunalwahlgesetzes zu beachten sowie die Wahlordnung unserer Partei, als satzungsrechtliche Bestimmung, zu befolgen. Das Wahlgebiet der Stadt Halle besteht aus 5 Wahlbereichen, alle 5 Wahlvorschläge (Listen) werden, in einer für das Wahlgebiet einheitlichen Versammlung, bestimmt. Die Wahlen sind geheim. Alle gewählten Delegierten haben mit Schreiben vom 05. März eine Einladung erhalten, in welcher die Wahlen angekündigt wurden, der Parteitag wurde mit Beschluss vom 5. Oktober 2008 ordnungsgemäß einberufen.
Nach § 5 (1) der Wahlordnung werden die Listenplätze in gesonderten, nacheinander stattfindenden Wahlgängen gewählt, d.h. für jeden Listenplatz ist ein Wahlgang durchzuführen, sie können unter der Voraussetzung der §§ 5 (2) und 6 (2) der Wahlordnung zusammengefasst werden.
Jeder Kandidat bewirbt sich in der Versammlung auf einen Listenplatz, auf den Stimmzetteln haben die Delegierten dann die Möglichkeit, mit ja, nein oder Enthaltung zu stimmen. Bewerben sich mehrere Kandidaten auf einen Listenplatz entfällt die Möglichkeit der Nein-Stimme, statt dessen ist dann nur jeweils eine Ja-Stimme zu vergeben. Nicht ausgefüllte Stimmzettel zählen als Enthaltung.
Gewählt, nach § 10 (1) ist derjenige dessen Ja-Stimmen die Anzahl der abgegebenen Nein-Stimmen und Enthaltungen übersteigt (absolute Mehrheit) bzw.. der mehr als 50% der Ja-Stimmen auf sich vereint. Erreicht keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, ist zwischen den beiden Kandidaten, die die meisten Stimmen auf sich vereinen eine Stichwahl durchzuführen, es sei denn, der Parteitag beschließt, dass derjenige gewählt ist, der die meisten Stimmen auf sich vereint (diese Abstimmung muss vor Beginn der Wahlen gefasst werden).
Nicht gewählte BewerberInnen können sich auf dem nächsten möglichen Listenplatz erneut bewerben, eine erneute Vorstellungszeit ist nicht vorgesehen.
Die Grundsätze der Geschlechterdemokratie (Quotierung) nach § 10 (4) Bundessatzung sind zu beachten.
Das Arbeitspräsidium wird jeden Wahlgang einzeln aufrufen und die Vorschläge und Bewerbungen für den jeweiligen Listenplatz erfragen. Nach § 7 der Wahlordnung kann sich jedes Mitglied unserer Partei für die Kandidatur bewerben. Entsprechend unseres Stadtparteitagsbeschlusses vom 05.April 2008 können sich auch Parteilose bewerben, die die Voraussetzungen unseres Beschlusses und der übrigen Beschlüsse unserer Partei erfüllen. Der Stadtparteitag, muss nach der Vorstellung eines parteilosen Bewerbers in offener Abstimmung entscheiden, ob er einer Kandidatur grundsätzlich zustimmt.
Jeder Bewerber hat 5 Minuten Zeit, sich und seine Ziele im zukünftigen Stadtrat vorzustellen. Der Vorstellung schließt sich eine Befragung der Bewerber an, die 3 Minuten nicht überschreiten soll.
Zur Unterstützung der Vorstellungsrede, besteht für die BewerberInnen die Möglichkeit, sich auf dem Kandidatenbogen vorzustellen. Die Kandidatenbögen werden auf dem Parteitag bekannt gemacht.