- Der Stadtparteitag wählt als Arbeitsgremien in offener Abstimmung:
- das Tagungsleitung
- die Mandatsprüfungskommission
- die Wahlkommission
- die Antragskommission
- Die Wahl des Tagungsleitung und der Kommissionen erfolgt in offener Abstimmung.
- Der Stadtparteitag wird durch die gewählte Tagungsleitung geleitet.
- Der Ablauf des Stadtparteitages erfolgt entsprechend der vom Stadtparteitag beschlossenen Tagesordnung.
- Alle Delegierten haben Beschlussrecht, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Der Stadtparteitag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gewählten Delegierten anwesend sind.
- Wahlen werden auf Grundlage der vom Bundesparteitag am 16.06.2007 beschlossenen Wahlordnung durchgeführt und von der Wahlkommission geleitet. Die Vorstellungszeit für BewerberInnen beträgt 3 Minuten, die Zeit für Anfragen und Stellungnahmen beträgt ebenfalls 3 Minuten.
- Rederecht haben alle Mitglieder der Partei DIE LINKE, Gästen kann auf Antrag durch Abstimmung des Stadtparteitages Rederecht eingeräumt werden. Wortmeldungen sind dem Tagungsleitung anzuzeigen. Die Reihenfolge der RednerInnen wird durch die Reihenfolge der Wortmeldungen und die Quotierung bestimmt. Die Redezeit beträgt 5 Minuten. Längere Redezeiten sind vor Beginn der Rede zu beantragen und durch den Stadtparteitag zu bestätigen. Die Delegierten haben das Recht, Anfragen an die DiskussionsrednerInnen zu stellen. Das Tagungsleitung kann die Anzahl der Anfra-gen an DiskussionsrednerInnen begrenzen.
- Anträge an den Stadtparteitag sollen schriftlich eingereicht werden. Mündlich formulierte Anträge sind vom Antragsteller gemeinsam mit der Antragkommission schriftlich auszufertigen. Anträge, die nach Antragsschluss gestellt werden, sind schriftlich einzureichen und erfordern, wenn sie zur Beratung im Plenum kommen sollen, die Unterschrift von mindestens 5 der anwesenden Delegierten.
Zur Begründung selbständiger Anträge erhalten zunächst die AntragstellerInnen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 5 Minuten. Es erhält jeweils ein/e Redner/in dafür und ein/e Redner/in dagegen das Wort, die Redezeitbegrenzung beträgt 2 Minuten.
Der Stadtparteitag kann mit einer absoluten Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten eine Ausdehnung der Antragsdebatte beschließen. - Die Abstimmung über Anträge und Änderungsanträge zu diesen, erfolgt im Komplex mit dem Bericht der Antragskommission, falls der Stadtparteitag nichts anderes beschließt.
- Anträge zur Geschäftsordnung können mündlich und außerhalb der Reihenfolge der eingereichten DiskussionsrednerInnen gestellt werden. Vor der Abstimmung darüber erhält ein/e Redner/in dafür und ein/e Red-ner/in dagegen das Wort. Die Redezeit beträgt für Antragsteller/in sowie Für- und Gegenredner/in jeweils maximal 2 Minuten. Bei laufender Abstimmung können Anträge zur Geschäftsordnung nicht gestellt werden.
- Beschlüsse werden durch den Stadtparteitag mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Delegiertenkarte.
- Auf Antrag kann mit einfacher Mehrheit der Stimmen der delegierten Frauen ein Frauenplenum des Stadtparteitages in offener Abstimmung einberufen werden. Beschlüsse des Frauenplenums haben Veto-Charakter, sie können nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit aller Delegierten zurückgewiesen werden. Das Frauenplenum ist Bestandteil der Verhandlungen des Stadtparteitages, für die Tagungsmodalitäten macht das Tagungsleitung Vorschläge.
- Persönliche Erklärungen der Delegierten können nach Beendigung des jeweiligen Tagesordnungspunktes gegeben werden. Die Redezeit beträgt maximal 2 Minuten.
- Die Sitzungen des Stadtparteitages sind öffentlich. Über die Durchführung geschlossener Sitzungen be-schließt der Stadtparteitag auf Antrag mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten.
- Funktelefone sind im Beratungsraum auszuschalten.
- Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Delegierten. Änderungen der beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Delegierten möglich.