Gutachten bestätigt: AfD Bedrohung für freiheitliche Demokratie - Politik muss jetzt handeln!
Ein heute veröffentlichtes Gutachten (afd-gutachten.de) der Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V. (GFF) hat deutliche Belege für die Verfassungsfeindlichkeit der in zahlreichen Landesverbänden bereits als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD herausgestellt. Dem Gutachten zufolge geht die Partei „nach ihren Zielen und dem Verhalten ihrer Anhänger darauf aus, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen, indem sie das Demokratieprinzip und die Menschenwürdegarantie systematisch missachtet.“ Die GFF sprach bei der Vorstellung des Gutachtens in der Bundespressekonferenz von „ernstzunehmenden Belegen“ für ein „eindeutiges Ergebnis, dass die AfD verfassungwidrig ist“. Laut GFF zeige das Gutachten, „dass ein zulässiger Verbotsantrag vor dem Bundesverfassungsgericht wahrscheinlich Erfolg hätte.“
Die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten Sachsen-Anhalt e.V. (VVN-BdA) und Die Linke Halle (Saale) sehen das als Bestätigung für die Notwendigkeit zur Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens.
Gisela Döring, Landesvorsitzende der VVN-BdA Sachsen-Anhalt erklärt:
"Als älteste und größte antifaschistische Organisation stehen wir bundesweit und auch in Sachsen-Anhalt für den Schutz der Demokratie und der Verfassung ein. Auf der Grundlage des Potsdamer Abkommens, das die bedingungslose Entnazifizierung Deutschlands festlegte, wurde mit dem Artikel 21 des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Verbots von Parteien geschaffen, um zu verhindern, dass jemals wieder eine faschistische Partei an die Macht kommt. Die AfD ist so eine Partei. Das ist nun wissenschaftlich bestätigt. Als Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes fordern wir alle demokratischen Partei dazu auf, sich für ein Verbot der AfD einzusetzen.“
Jannik Balint, Co-Stadtvorsitzender Die Linke Halle (Saale) ergänzt,
"Das Gutachten der GFF bestätigt nicht nur die von der rechtsextremen AfD ausgehenden Gefahr für unsere Freiheit, sondern zeigt klare juristische Erfolgsaussichten für ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Sven Schulzes CDU und die Landesregierung können ihre Verantwortung nun endgültig nicht noch weiter verschleppen. Der Einsatz im Bundesrat für die Einleitung der Prüfung eines Verbotsverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht ist längst überfällig.
Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die VVN-BdA warnen schon seit Jahren vor der rechtsextremen AfD und fordern die Einleitung eines Verbotsverfahrens. Gerade in Sachsen-Anhalt sehen wir, wie die Partei den demokratischen Diskurs zerstört, rechte Gewalt befördert und das Andenken der Überlebenden des Nazi-Terrors verächtlich macht.
Als Linke werden wir die Bundes- und Landesregierung weiterhin auffordern endlich nicht länger die Augen zu verschließen und tätig zu werden. Gemeinsam mit allen aufrichtigen Demokratinnen und Demokraten sorgen wir dafür, dass das Land nicht hassenden und hetzenden Kräften überlassen wird."
