Flüchtlinge unterstützen - Residenzpflicht abschaffen

Henriette QuadeDIE LINKE. im Landtag

Zum heutigen Beginn des Berufungsverfahrens der Ausländerbehörde des Landkreises Saalekreis gegen Komi E. vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt erklärt Henriette Quade, Sprecherin der Fraktion für Migrations-, Asyl- und Flüchtlingspolitik:

„Flüchtlinge und Asylsuchende sind zahlreichen Sondergesetzgebungen und Regelungen unterworfen, die für Deutsche nicht gelten. Eine davon ist die Residenzpflicht, also die Beschränkung der Bewegungsfreiheit  auf den jeweils  zugewiesenen Landkreis bzw. definierten Aufenthaltsbereich.

Auch wenn in Sachsen-Anhalt seit dem März 2011 eine Lockerung der Residenzpflicht vorgenommen wurde, bleibt DIE LINKE bei ihrer Forderung, diese Restriktion vollständig und bundesweit abzuschaffen. Sie bleibt - egal, wie locker oder streng - ein eklatanter Verstoß gegen das Menschenrecht auf Freizügigkeit und eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen in Deutschland lebenden Menschen.

Die in einigen Landkreisen - wie z.B. dem Saalekreis - geübte Praxis, für die Erteilung einer Erlaubnis zum Verlassen des jeweils zugewiesenen Bereiches Gebühren zu verlangen, war für die Betroffenen angesichts des wenigen ihnen zur Verfügung stehenden Bargeldes eine erhebliche und, wie das Verwaltungsgericht Halle feststellte, rechtswidrige  zusätzliche Belastung. Damit muss Schluss sein.

Doch auch mit Blick auf andere aufenthaltsrechtliche Regelungen ist ein Umdenken dringend erforderlich: Flüchtlinge und Asylsuchende brauchen Unterstützung, statt Steine in den Weg gelegt zu bekommen. Deswegen benötigt Deutschland endlich ein Asyl- und Zuwanderungsrecht, das statt auf Abschreckung auf rechtliche Gleichstellung zielt und ein Bleiberecht, das sich an humanitären und grundrechtlichen Erwägungen orientiert und nicht, flankiert von einer unsäglichen „Das-Boot-ist-voll-Rhetorik“, an Nützlichkeitskriterien.“

Magdeburg, 26. Oktober 2011