Landesregierung verletzt Informationspflicht in Sachen Nord/LB - Die Fraktion DIE LINKE fordert wiederholt Aktenvorlage 

Swen Knöchel
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Swen Knöchel

Zu den Fragestellungen zur Kapitalerhöhung der NORD/LB mauert sich die Landesregierung ein. Hinzu kommt, dass sie auch ihre Informationspflichten gegenüber dem Parlament verletzt. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher Swen Knöchel:

»Bereits in der Sondersitzung vom 31. Januar 2019 beantragte die Fraktion DIE LINKE, die Akten zu den Vorgängen in der NORD/LB vorzulegen. Ein Viertel der Ausschussmitglieder unterstützte diese Forderung, damit ist die Landesregierung laut Verfassung verpflichtet, die Unterlagen vorzulegen. 

Seit fast einem Monat erklärt die Landesregierung, dass sie prüfe. Vor dem Hintergrund, dass eine 200 Millionen Euro teure Entscheidung ansteht, die Risiken aus den Altverbindlichkeiten der Bank nicht auf dem Tisch liegen und von einer Entscheidung des Landes möglicherweise Gefahren für die Sparkassen als Mitträger ausgehen, ist das Verhalten der Landesregierung nicht hinnehmbar.

Wir haben heute die Landesregierung nochmals aufgefordert, die Akten vorzulegen. Diesbezüglich haben wir uns schriftlich an die Landtagspräsidentin gewandt. Sollte unser verfassungsrechtlich garantiertes Informationsrecht beschnitten bleiben, behalten wir uns eine Verfassungsklage vor.«