Professorinnen und Professoren angemessen entlohnen

DIE LINKE. im Landtag Hendrik Lange

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur W-Besoldung (Regelung der Amtsbezüge für Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer) erklärt der hochschul- und wissenschaftspolitische Sprecher der Fraktion Hendrik Lange:

„Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die hessischen Regelungen zur Besoldung von Professorinnen und Professoren sind verfassungswidrig, ebenso die Grundgehaltssätze der Bundesbesoldungsverordnung, da insbesondere das Grundgehalt zu niedrig ist und damit das Alimentationsprinzip des Grundgesetzes verletzt. Was bei Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern mit den in der Mehrzahl prekären Beschäftigungsverhältnissen beginnt, setzt sich also später beim Einstieg in eine professorale Laufbahn fort.

Fakt ist jedoch eines: Es muss etwas passieren, damit die Menschen, die die vielen Studierenden in Sachsen-Anhalt in Lehre und Forschung betreuen, angemessen entlohnt werden. Sonst wird die Wissenschaft den Kampf um die besten Köpfe gegen die Privatwirtschaft und Forschungs- und Bildungseinrichtungen im In- und Ausland verlieren.

Die Landesregierung und insbesondere das Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft sind jetzt gefordert, die Regelungen in Sachsen-Anhalt zu überprüfen.“

Magdeburg, 15. Februar 2012