Koalition legt sich nicht fest - Beginn der Arbeit der Sonderberater weiter unklar

Henriette Quade, Eva von Angern
PresseDIE LINKE. im Landtag Eva von AngernHenriette Quade

Im Frühsommer dieses Jahres kündigten CDU, SPD und Grüne vollmundig an, sobald die Generalstaatsanwaltschaft entschieden hat, ob ein weiteres Verfahren im Fall Oury Jalloh geführt wird, sollten Sonderermittler eingesetzt werden. Bereits die Einsetzung verzögerte sich damals immer wieder. Heute nun verschoben CDU, SPD und Grüne erneut den Arbeitsbeginn der beiden Sonderbeauftragten ins Ungewisse. Dazu erklären die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

Im Frühsommer dieses Jahres kündigten CDU, SPD und Grüne vollmundig an, sobald die Generalstaatsanwaltschaft entschieden hat, ob ein weiteres Verfahren im Fall Oury Jalloh geführt wird, sollten Sonderermittler eingesetzt werden. Bereits die Einsetzung verzögerte sich damals immer wieder. Heute nun verschoben CDU, SPD und Grüne erneut den Arbeitsbeginn der beiden Sonderbeauftragten ins Ungewisse. Dazu erklären die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern: 

»Der Beschluss des Rechtsausschusses und die entsprechenden Beratungsprotokolle sind eindeutig: Sobald die Generalstaatsanwaltschaft entschieden hat, sollen die Berater mit ihrer Arbeit beginnen. So haben sich auch mehrere Abgeordnete der Koalitionsfraktionen geäußert. Heute nun wurde durch die Koalitionsfraktionen ins Spiel gebracht, dass zunächst die Rechtsmittelfrist abzuwarten ist und sich der Rechtausschuss dann im Januar verständigen solle, wann die Sonderberater ihre Arbeit beginnen können. 

Nicht nur ein Klageerzwingungsverfahren durch die Nebenklageberechtigten ist möglich, auch eine Entscheidung des BGH, möglicherweise sogar des EuGH. Insofern ist ein Ende der Möglichkeit von Rechtsmitteln bzw. eine abschließende Entscheidung der Staatsanwaltschaft überhaupt nicht absehbar, da diese immer nur gelten, bis neue Erkenntnisse vorliegen.

Es entsteht der Eindruck, dass die Koalitionsfraktionen den Beginn der Untersuchung der juristischen Aufarbeitung verzögern wollen. Damit nehmen die Koalitionsfraktionen ihren eigenen Beschluss nicht ernst. Dieses Verhalten ist unehrlich und mit Blick darauf, dass wir über die Untersuchung eines Todesfalles in staatlicher Obhut sprechen, nicht hinnehmbar. 

Für die Fraktion DIE LINKE ist klar: Aufklärung bleibt nötig. Juristisch wie politisch. Ein Untersuchungsausschuss wäre das richtige Instrument, um politische Aufklärung und Aufarbeitung zu betreiben. Dass das politisch in Sachsen-Anhalt nicht gewollt ist, ist bezeichnend.

CDU, SPD und insbesondere die Grünen müssen sich fragen lassen, welchen Dienst sie dem Rechtsstaat erweisen wollen, indem sie die eigenen noch so zaghaften Beschlüsse immer wieder torpedieren. Insbesondere auch angesichts der Attacken auf den Rechtsstaat, die von der politischen Rechten erfolgen, wäre es dringend notwendig, ihn zu stärken. Umfassende Aufarbeitung, detaillierte Analyse und strukturelle Untersuchung aller Umstände des Todes von Oury Jalloh würden zweifellos dazu gehören.«