Oury Jalloh: Koalition verschleppt Aufarbeitung - LINKE beantragt Untersuchungsausschuss

Henriette Quade, Eva von Angern
PresseDIE LINKE. im Landtag Eva von AngernHenriette Quade

Heute sollte der Rechtausschuss über den Beginn der Arbeit der Sonderberater im Fall Oury Jalloh entscheiden. Wie zu erwarten war, schieben Grüne, SPD und CDU den Beginn der Aufarbeitung des Todes Oury Jallohs und vor allem der Ermittlungs- und Verfahrensgeschichte weiter vor sich her. Entgegen des Landtagsbeschlusses soll nun noch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über ein Klageerzwingungsverfahren abgewartet werden und nur wenn dies abgelehnt wird, können die Berater ihre Arbeit beginnen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, bleibt offen. Ob die Berater ihre Arbeit überhaupt beginnen können, bleibt mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode also auch offen. Dazu erklären die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern:

Heute sollte der Rechtausschuss über den Beginn der Arbeit der Sonderberater im Fall Oury Jalloh entscheiden. Wie zu erwarten war, schieben Grüne, SPD und CDU den Beginn der Aufarbeitung des Todes Oury Jallohs und vor allem der Ermittlungs- und Verfahrensgeschichte weiter vor sich her. Entgegen des Landtagsbeschlusses soll nun noch die Entscheidung des Oberlandesgerichtes über ein Klageerzwingungsverfahren abgewartet werden und nur wenn dies abgelehnt wird, können die Berater ihre Arbeit beginnen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, bleibt offen. Ob die Berater ihre Arbeit überhaupt beginnen können, bleibt mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode also auch offen. Dazu erklären die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade und die rechtspolitische Sprecherin Eva von Angern: 

»Die Koalitionsfraktionen setzen damit den Beschluss des Landtages nicht um. Dort ist eindeutig davon die Rede, dass die Entscheidung des Generalstaatsanwaltes abzuwarten sei, nicht aber Rechtsmittelfristen.  Sie machen damit zudem deutlich, was die Entscheidungen des letzten Jahres bereits vermuten ließen: Es gibt kein ernsthaftes Interesse an der Aufarbeitung des Falles und seiner Ermittlungsgeschichte. Es gibt kein ernsthaftes Interesse, möglichst schnell zu klären, ob und inwiefern die bisherige Unaufklärbarkeit des Falles auf mangelnder Ermittlungsarbeit und nicht ausgeschöpften juristischen Möglichkeiten beruht. Es gibt keine Bereitschaft, strukturelle Bedingungen und Defizite, die Anteil am ungeklärten Tod eines Menschen in Polizeigewahrsam haben könnten, in den Fokus zu nehmen. 

Hinsichtlich der Beschlusslage des Landtages und der Äußerungen aus den Reihen der Koalitionsfraktionen im letzten Jahr ist dies verantwortungslos und unehrlich. Die Behauptung, die parallele Arbeit der Sachverständigen zu laufenden Gerichtsverfahren würde eine Paralleljustiz darstellen, ist absurd. Ihr Arbeitsauftrag ist klar formuliert und zielt auf Beurteilung der Vergangenheit. Die immer wieder ins Feld geführte Behauptung, eine parlamentarische Untersuchung und Aufarbeitung könne überhaupt nur erfolgen, wenn abschließend gerichtlich entschieden sei, ist ebenso eine Schutzbehauptung. 

An die Untersuchungsausschüsse zum Wirken des NSU sei an dieser Stelle ebenso erinnert, wie an den Untersuchungsausschuss im Fall Ahmed A. in Nordrhein-Westfalen. Letzterer war bereits eingesetzt, bevor die Ermittlungen zum Tod des Mannes in Polizeigewahrsam abgeschlossen waren. Das zeigt, dass es nicht an Möglichkeiten sondern am politischen Willen fehlt. 

Das muss in den Augen der Fraktion DIE LINKE auch öffentlich transparent werden, damit Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, wie sich die Fraktionen im Landtag verhalten. Zudem stellen wir fest, dass der gefasste Beschluss des Landtages zur Aufarbeitung des Falles Oury Jalloh nichts als Makulatur ist. 

Hochklassige Sachverständige wurden zwar gewonnen, sollen aber offenbar nicht real arbeiten. Daher wird die Fraktion DIE LINKE in einer der kommenden Landtagssitzungen einen Untersuchungsausschuss beantragen. Aufklärung und Aufarbeitung bleiben der Auftrag, den Politik in Gänze hat. Wenn der Weg, den die Koalitionsfraktionen eingeschlagen haben, offensichtlich nicht dazu beiträgt, muss der Landtag entscheiden, ob er einen anderen Weg gehen will.«