Strafvollzug nicht allein an quantitativen, sondern vor allem an qualitativen Faktoren ausrichten

DIE LINKE. im Landtag Swen Knöchel

Zur Entscheidung der Landesregierung, den Justizvollzug in Sachsen-Anhalt künftig an drei Standorten zu konzentrieren, erklären die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern und deren finanzpolitischer Sprecher und Abgeordnete aus Halle Swen Knöchel:

„Die Entscheidung des Kabinetts in der Sache war überfällig, nachdem einerseits das Justizministerium dieses Konzept nun schon seit Wochen in die Öffentlichkeit trägt und andererseits CDU- und SPD-Fraktion andere Botschaften nach außen tragen.

Der Vorschlag ist insofern ein konsequenter Schritt, als die Landesregierung einen massiven Abbau beim Personal im Personalentwicklungskonzept festgeschrieben hat. DIE LINKE hatte dies ausdrücklich kritisiert und bleibt hier auch bei ihrer Position.

Für DIE LINKE ist entscheidend, dass nun ein moderner Strafvollzug im Land vorangetrieben wird. Das erfordert, ausreichend gut qualifiziertes und motiviertes Personal im Vollzug einzusetzen. Das bedeutet in letzter Konsequenz auch, dass niemand im Einstiegsamt in Pension gehen darf.

Sachsen-Anhalt muss parallel neben der Standortreform vor allem auch über das Strafvollzugsgesetz beraten, es geht nicht allein um quantitative, sonder ganz entscheidend um qualitative Faktoren. DIE LINKE fordert daher eine Beratung des Gesetzes noch in diesem Jahr.

Die Kooperation mit Brandenburg hinsichtlich des Strafvollzugs für Frauen wird von der LINKEN befürwortet.

DIE LINKE fordert die Landesregierung auf, dem Landtag unverzüglich einen rechtlichen und finanziellen Vorschlag zur Umsetzung der Neuordnung der Sicherungsverwahrung in Sachsen-Anhalt zu unterbreiten. Darüber hinaus erschließt sich die Sinnhaftigkeit der angekündigten Machbarkeitsstudie nicht, das dafür notwendige Geld kann wahrlich besser eingesetzt werden.“

Magdeburg, 21. Februar 2012