Weg frei für die Verpackungssteuer!
Bereits in der vergangenen Wahlperiode – im Juni 2023 – brachte die Stadtratsfraktion Die Linke einen Antrag ein, eine Satzung zur Erhebung einer Verpackungssteuer auf „to go“ Einwegverpackungen, -geschirr und –besteck in der Stadt Halle auf den Weg zu bringen. Als Vorbild soll die Verpackungssteuersatzung der Stadt Tübingen dienen. Aufgrund einer Verfassungsbeschwerde gegen die Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer bestanden zunächst rechtliche Unsicherheiten, die zur Vertagung des Antrags der Fraktion Die Linke führten. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurückgewiesen und klargestellt, dass die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und Einweggeschirr im Gastrobereich als örtliche Verbrauchssteuer rechtmäßig ist. Der Antrag der Fraktion Die Linke steht somit zur kommenden Stadtratssitzung am 26. März wieder auf der Tagesordnung.
„Die nun bestehende Planungs- und Rechtssicherheit für die Kommunen, eine Verpackungssteuer einzuführen, sollte auch die Stadt Halle mutig nutzen, um der Wegwerfkultur etwas entgegenzusetzen. Das Problem mit verbrauchten und weggeworfenen Einwegverpackungen ist auch in Halle offensichtlich. Papierkörbe quellen täglich über. Allzu oft wird der Verpackungsmüll achtlos im öffentlichen Raum entsorgt und verschmutzt öffentliche Plätze, Parks und Grünanlagen. Die Einführung einer Verpackungssteuer in Halle (Saale) soll diesen Müll und entsprechend anfallende Kosten für Müllentsorgung reduzieren. Gleichzeitig soll sie Steuereinnahmen für den öffentlichen Haushalt generieren und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen setzen“, so die Fraktionsvorsitzende Katja Müller.