Antrag zur "Roten Liste der bedrohten Baudenkmale"

Linksfraktion Halle
  1. Der Stadtrat der Stadt Halle beschließt die Erarbeitung einer Auflistung zur Zustands- und Maßnahmenbeschreibung von Gebäuden der "Roten Liste der bedrohten Baudenkmale" durch die Stadtverwaltung. Diese ist dem Planungsausschuss halbjährig vorzustellen.

  2. Die Auflistung hat tabellarisch zu erfolgen und nachfolgend zu beinhalten:

 

  • Verkauf/ ggf. Verkaufsofferte

  • Beantragungen von Bauvoranfragen/ Bauanträge/ denkmalrechtliche Genehmigung

  • Bauordnungsrechtliche Einschätzung zu lfd. Bauordnungsverfahren

  • Aktuelle Zustandsbewertung aus statisch-konstruktiver Sicht

  • Erlassene Verfügungen nebst Dokumentation und Begleitung der Maßnahmen -  dazu Vorgangsnummern bzw. Bezeichnung der Verwaltungsakte

  • Ausgereichte Fördermittel

  • Potentiell zur Verfügung stehende Fördermittel

  • Grunddienstliche Eintragungen

  • Änderungen bei Eintragungen von Baulasten

 

Begründung:

Die Rote Liste der gefährdeten Baudenkmale der Stadt Halle listete anfänglich 26 Objekte.

Zwischenzeitlich hat sich die Zahl auf 20 reduziert und 4 Objekte sollen perspektivisch mit aufgenommen werden. Bei genauerer Betrachtung ist nebst den 6 Sanierungen, 4-mal Totalverlust festzustellen (ggf. Replik der äußeren Kubatur), bei 4 weiteren Ensembles sind wesentliche Gebäudeteile verloren gegangen, 9 Denkmale sind akut abgängig und bei 3 Objekten trifft beides Vorgenannte zu.

Trotz zur Verfügung stehender Förderprogramme und zunehmend erlassener Verfügungen der Stadt und Landesämter, gehen immer wieder Gebäude aufgrund Abgängigkeit durch Verwahrlosung verloren. Darunter stadtbildprägende Gebäude und überregional bedeutsame Ensembles. 

Zuletzt zeigte sich am Beispiel der "Brüderstraße 7" und der "An der Waisenhausmauer 4", dass die getroffenen Maßnahmen vielfach nicht geeignet sind, den Erhalt zu gewährleisten und die Instandsetzung zu fördern. Dabei bilden Ersatzvornahmen, insofern sie nicht rechtssicher in das Grundbuch eingetragen werden können, auch eine Belastung für die Stadtkasse.

Mit der Aufstellung einer fortlaufend zu aktualisierenden Liste über Zustand und Maßnahmen der benannten Objekte würde das Agieren der Beteiligten nachvollziehbarer gestaltet werden.

Akute Zustände, welche Handlungsbedarfe abzeichnen ließen, könnten somit frühzeitig erkannt werden und organisatorische Abläufe strenger überwacht werden. So könnten einmal vollzogenen Sicherungen, bei genauer Dokumentation, später eine fundierte statische Bewertung, auch bei schlechtem äußeren Erscheinungsbild, ermöglichen.

Die Liste der bedrohten Baudenkmale veränderte sich allzu oft nach langem Trauerspiel durch verspätete Sanierungen als Replikationen oder vollständigem Substanzverlust.

Zweck wäre eine bessere Kommunikation der politischen Akteure und der Vernetzung der einzelnen Landesämter und Genehmigungsbehörden, mit dem Ziel, zur Verfügung stehende Instrumentarien vollumfänglicher auszuschöpfen

Dieser Antrag wurde im Stadtrat mehrheitlich angenommen!