Verpackungssteuer für Halle
Antrag der Fraktion DIE LINKE im Stadtrat Halle (Saale) zur Erstellung einer Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen:
Beschlussvorschlag:
Orientiert an der Verpackungssteuersatzung der Gemeinde Tübingen entwirft die Stadtverwaltung eine rechtssichere Satzung über die Erhebung einer Verpackungssteuer auf „to go“ Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck. Die Einführung einer Verpackungssteuer in Halle (Saale) soll den im öffentlichen Raum anfallenden Verpackungsmüll und entsprechend anfallende Kosten für Müllentsorgung reduzieren. Gleichzeitig soll sie Steuereinnahmen generieren und einen Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen setzen. Über die erstellte Satzung und die verbindliche Einführung einer Verpackungssteuer stimmt der Stadtrat nach Vorlage erneut ab.
Begründung:
Mit Beschluss vom 27. November 2024 wies das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Verfassungsbeschwerde gegen die Stadt Tübingen über die Erhebung einer Verpackungssteuer zurück. Das BVerfG hat damit klargestellt, dass die Erhebung einer kommunalen Verpackungssteuer auf nicht wiederverwendbare Verpackungen und Einweggeschirr im Gastrobereich als örtliche Verbrauchssteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG rechtmäßig ist. Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages begrüßte das Urteil als eine „wichtige Entscheidung für die Städte“. Laut einer Umfrage der deutschen Umwelthilfe haben bislang 120 Städte ihr Interesse signalisiert, eine örtliche Verpackungssteuer einzuführen. „Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein wirksames Instrument gegen Littering in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen“, so Helmut Dedy anlässlich der Urteilsverkündung. In Deutschland werden jede Stunde rund 320.000 Einwegbecher für Heißgetränke verbraucht und entsorgt. Die antragstellende Fraktion will erreichen, dass auch die Stadt Halle engagierter gegen unnötig anfallenden Müll und das oft achtlose Entsorgen von Abfällen im öffentlichen Raum vorgeht. Die Verpackungssteuer ist dafür ein wirksames Instrument. Mit generierten Einnahmen für den öffentlichen Haushalt und gesetzten Anreizen für Mehrwegsysteme werden weitere Positiveffekte erzielt. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes haben die Städte nun mehr Planungs- und Rechtssicherheit für die Einführung einer Verpackungssteuer. Diese offene Tür sollte die Stadt Halle mutig durchschreiten, um noch schöner, sauberer und umweltbewusster zu werden.
Aktuell wird der Antrag in den Fachausschüssen beraten.
Dateien
- Beschlussvorlage
PDF-Datei (152 KB)

