Die Mitgliederversammlung wird von der durch sie in offener Abstimmung gewählten Tagungsleitung geleitet.
Der Ablauf erfolgt entsprechend der von der Versammlung beschlossenen Tagesordnung.
Die Mandatsprüfungs-, die Antrags- und die Wahlkommission werden von der Versammlung in offener Abstimmung gewählt. Die Wahlkommission wählt eine/n Leiter/in, welche/r zugleich Schriftführer der Versammlung ist.
Wahlberechtigt nach §§ 34, 35 der Landessatzung sind alle Mitglieder der Partei DIE LINKE, die zur Landtagswahl wahlberechtigt sind und ihren Wohnsitz im jeweiligen Wahlkreis haben. Die Mandatsprüfungskommission stellt die Wahlberechtigung und die Beschlussfähigkeit in ihrem Bericht fest.
Für die Durchführung der Wahl gilt die vom Bundesparteitag beschlossene Wahlordnung.
Jedes Parteimitglied kann Wahlvorschläge unterbreiten oder sich selbst bewerben. Für die Einbringung des Wahlvorschlages in der Versammlung ist die Redezeit auf 3 Minuten begrenzt. Die Wahlliste ist durch Versammlungsbeschluss abzuschließen.
Die Vorstellungszeit der Bewerber/innen beträgt jeweils 7 Minuten. Im Anschluss besteht die Möglichkeit weitere 3 Minuten Fragen an den/die Bewerber/in zu stellen oder Stellungsnahmen abzugeben. Die Redezeit hierfür ist je Redner/in auf 1 Minuten begrenzt.
Auf Antrag eines wahlberechtigten Mitgliedes, kann die Versammlung beschließen zu einzelnen Punkten der Tagesordnung eine Aussprache durchzuführen. Wortmeldungen sind dann der Tagungsleitung anzuzeigen, die Reihenfolge der Redner/innen wird durch Wortmeldung und Quotierung bestimmt.
Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst, wenn kein anders lautender Antrag zum Abstimmungsverfahren gestellt wird und sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Die Abstimmung erfolgt durch Erheben der Stimmkarte.
Die Annahme der Geschäftsordnung erfolgt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Änderungen der beschlossenen Geschäftsordnung sind mit Zwei-Drittel-Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder möglich.