Ein Hoffnungsschimmer für tausende Garagengrundstücksnutzer

In der heutigen Sitzung hat eine Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses für den geänderten Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Garagengrundstücksnutzung von Garagengemeinschaften in der Stadt Halle gestimmt.

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In der heutigen Sitzung hat eine Mehrheit der Mitglieder des Hauptausschusses für den geänderten Antrag der Fraktion DIE LINKE zur Garagengrundstücksnutzung von Garagengemeinschaften in der Stadt Halle gestimmt.

In dem Antrag wird die Stadtverwaltung aufgefordert, den Garagengemeinschaften deren Nutzungsverträge zum 31.12.2019 nach Schuldrechtsanpassungsgesetz enden, ein weiteres Angebot zur Garagengrundstücksnutzung nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu unterbreiten.

Das Angebot soll ein Pachtvertrag über die städtischen Grundstücke, mit einer Mindestlaufzeit von 15 Jahren sein. Für den Fall, dass die Stadtverwaltung in Zukunft  Nutzungsverträge für Garagengemeinschaften wegen Eigennutzung bzw. anderer Nutzungsvorhaben kündigen oder vertraglich neu verhandeln will, darf dies nur mit Zustimmung von Finanzausschuss und Stadtrat erfolgen. Bei der Festlegung der Höhe der Pacht muss die soziale Verträglichkeit berücksichtigt werden.

Der Fraktionsvorsitzende DIE LINKE Dr. Bodo Meerheim erklärt dazu:

Wenn der Antrag in der Stadtratssitzung am 27. März 2019 mit einer Mehrheit beschlossen wird, dann können tausende Garagenbesitzer, ohne Angst vor einer drohenden, unsozialen Belastung, ihre Garagen weiter nutzen.

Hintergrund:

Der ehemalige Rat der Stadt Halle-Neustadt hatte Ende1989 mit 19 Garagengemeinschaften Nutzungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge enden nach 30 Jahren Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2019. Die Nutzungsverträge fielen unter das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz Das Gesetz regelte übergangsweise den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden, die nach DDR-Recht gebaut wurden. Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz galt eine Kündigungsschutzfrist für Garagengrundstücke bis Ende1999 und eine sogenannte „Investitionsschutzfrist“ bis Ende 2006. Nach Ablauf dieser Stichtage gelten nun die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Von den auslaufenden Nutzungsverträgen sind mehr als 6000 Garagenbesitzer betroffen.