Hängepartie für Garagenanlagennutzer

Artikel Amtsblatt Mai - Garagengrundstücksnutzer, insbesondere in Halle-Neustadt, müssen weiter befürchten, dass sie ab dem 1. Januar 2020 ohne rechtliche Absicherung für die Weiternutzung ihrer Garagen dastehen. Grund dafür ist, dass der Oberbürgermeister Widerspruch eingelegt hat,

Garagengrundstücksnutzer, insbesondere in Halle-Neustadt, müssen weiter befürchten, dass sie ab dem 1. Januar 2020 ohne rechtliche Absicherung für die Weiternutzung ihrer Garagen dastehen. Grund dafür ist, dass der Oberbürgermeister Widerspruch eingelegt hat, gegen den mit Mehrheit im Stadtrat am 27. März 2019 beschlossenen Antrag zur Garagengrundstücksnutzung der Stadtratsfraktion DIE LINKE.

Begründet wird der Widerspruch damit, dass mit dem Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit einer Laufzeit von mindestens 15 Jahren und dem vollständigen Verzicht auf die Abrisskosten keinerlei Nutzen oder Vorteile für die Stadt Halle verbunden wären und dadurch die Gefahr eines wirtschaftlichen Nachteils für die Stadt bestünde. Doch diese beschriebene Gefahr ist sehr abstrakt. Auch die im Widerspruchsschreiben angegebenen 6,7 Millionen Euro an potentiellen Kosten für den Abriss der Garagen sind fiktiv. Denn die Kosten würden ja nur dann entstehen, wenn sich die Stadt nach 15 Jahren dafür entscheidet, ein Garagengrundstück anders zu nutzen, beispielsweise als Bauland für Wohnungen. Doch in diesem Falle würden die Kosten nicht für die Stadt entstehen, sondern für den Investor der dieses Grundstück erwirbt. Auch die angegebenen Kosten für den Unterhalt der Garagenkomplexe sind mehr Fantasie als Realität, denn in den bestehenden Nutzungsverträgen ist geregelt, dass die Betriebs- und Unterhaltskosten durch die Garageninteressengemeinschaften zu finanzieren sind. Warum eine solche Regelung bei neuen Nutzungsverträgen nicht vereinbart werden kann, bleibt ein Rätsel. Der Oberbürgermeister argumentiert, dass er die am 31. Dezember auslaufenden Nutzungsverträge unbefristet weiter gelten lassen will. Allerdings hat dies einen Haken, denn ab dem 1. Januar 2020 gilt trotzdem die dreimonatige Kündigungsfrist für die abgelaufenen Nutzungsverträge.

Das heißt für die Garageninteressengemeinschaften, dass sie wie das Kaninchen vor der Schlange sitzen. Sie müssen darauf hoffen, dass sich die Verwaltungsspitze auch zukünftig an ihre Zusagen hält. Dies ist jedoch zweifelhaft, wenn man sieht, wie der Oberbürgermeister in der Vergangenheit agiert hat. Die Garagengemeinschaften brauchen jedoch eine langfristige Sicherheit, um in die Erhaltung und den Unterhalt der Garagen investieren zu können. Deshalb haben wir als Fraktion den Antrag eingebracht und für die Beschlussfassung gekämpft und nicht, wie vom Wahlleiter der bevorstehenden Kommunalwahl behauptet, aus wahlkampftaktischen Gründen.