Kann die Stadt eine barrierefreie Teilnahme bei den anstehenden Wahlen gewährleisten?

In diesem Jahr stehen mehrere Wahlen an, die Kommunal-und Europawahl und die Wahl des Oberbürgermeisters. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, ob diese bei der Vorbereitung der Wahlen berücksichtigt, dass

In diesem Jahr stehen mehrere Wahlen an, die Kommunal-und Europawahl und die Wahl des Oberbürgermeisters. Vor diesem Hintergrund hat die Fraktion DIE LINKE eine Anfrage an die Stadtverwaltung gestellt, ob diese bei der Vorbereitung der Wahlen berücksichtigt, dass  allen Wählerinnen und Wähler eine barrierefreie Teilnahme ermöglicht wird.

Denn nach Artikel 29  der UN-Behin­derten­recht­s­kon­ven­tion und dem Behinderten-gleichstellungsgesetz haben Menschen mit einer Behinderung das Recht ohne Hürden am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen und ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Deshalb müssen die Anforderungen an die Barrierefreiheit bei der Auswahl geeigneter Wahllokale ausreichend berücksichtigt werden. Beispielsweise muss darauf geachtet werden, dass beim Zugang zum und innerhalb des Wahllokal keine Hürden bestehen. Des Weiteren sollte beachtet werden, dass die üblichen Wahlunterlagen für sehbehinderte Menschen nicht nutzbar sind. Deshalb sollte mindestens eine Wahlkabine in einem Wahllokal so gebaut sein, dass sie abhörsicher ist und damit gewährleistet ist, dass sehbehinderte und blinde Wähler mittels eines auditiven Stimmzettels geheim wählen können. Die Größe der Wahlkabine sollte so gewählt, dass sie von beispielsweise Rollstuhlfahrern problemlos benutzt werden kann.

Die Stadtverwaltung, sollte die Anfrage, der Fraktion DIE LINKE, zum Anlass nehmen, um ihre Vorbereitungen zu den kommenden Wahlen kritisch zu überprüfen, inwieweit Wählerinnen und Wähler mit Gehbehinderungen, Sehbehinderungen und Hörbehinderungen die selbständige Stimmabgabe im Wahllokal ermöglicht werden kann.