Rechtssicherheit für Garagenbesitzer

Artikel Amtsblatt Dezember 2019 - Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit rückt auch die Silvesternacht näher. Viele besorgte PKW-Besitzer stellen dann ihr Auto in die Garage, um Schäden an ihren Fahrzeugen zu vermeiden. Doch damit könnte für viele Garagennutzer bald Schluss sein.

Das Jahr neigt sich dem Ende zu und damit rückt auch die Silvesternacht näher. Viele besorgte PKW-Besitzer stellen dann ihr Auto in die Garage, um Schäden an ihren Fahrzeugen zu vermeiden. Doch damit könnte für viele Garagennutzer bald Schluss sein. Denn am 31.12. 2019 laufen für mehr als 6000 Garagenbesitzer die Nutzungsverträge aus. Der ehemalige Rat der Stadt Halle-Neustadt hatte Ende1989 mit 19 Garagengemeinschaften Nutzungsverträge abgeschlossen. Diese Verträge enden nach 30 Jahren Vertragslaufzeit am 31. Dezember 2019. Die Nutzungsverträge fielen unter das sogenannte Schuldrechtsanpassungsgesetz Das Gesetz regelte übergangsweise den Verbleib von Gebäuden auf fremden Boden, die nach DDR-Recht gebaut wurden. Nach dem Schuldrechtsanpassungsgesetz galt eine Kündigungsschutzfrist für Garagengrundstücke bis Ende1999 und eine sogenannte „Investitionsschutzfrist“ bis Ende 2006. Nach Ablauf dieser Stichtage gelten nun die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Demnach kann der Grundstückseigentümer nach Ablauf einer dreimonatigen Kündigungsfrist den Nutzungsvertrag jederzeit kündigen und im Falle einer Kündigung muss dieser keine Entschädigung mehr für die errichtete Garage leisten, sondern er kann sogar die Abrisskosten auf den Nutzer abwälzen. Um ein solches Szenario zu vermeiden, hat die Fraktion DIE LINKE für die Stadtratssitzung am 19.12.2018 einen Antrag gestellt, in dem die Stadtverwaltung aufgefordert wird, den Garagennutzern ein neues Angebot für die auslaufenden Nutzungsverträge zu machen. Das Angebot sollte ein Erbbaupachtvertrag mit einer Mindestlaufzeit von 25 Jahren sein. Bei der Festlegung der Höhe der Pacht muss die soziale Verträglichkeit berücksichtigt werden und eine vorzeitige Kündigung des Vertrages sollte nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sein. Des Weiteren sollte die Stadt Halle auf die Geltendmachung von Abrisskosten gegenüber den Garagenbesitzern verzichten. Ohne ein solches Angebot hätten tausende Garagenbesitzer nur noch die Wahl zwischen einem Kauf zu überhöhten Preisen, überhöhten Mieten oder einem Pachtvertrag mit dreimonatiger Kündigungsfrist. Deshalb ist es wichtig, dass der Stadtrat dem Antrag der Fraktion DIE LINKE zustimmt und die Stadtverwaltung diesen schnellst möglich umsetzt, Damit hätten die Garagenbesitzer mehr Rechtssicherheit und könnten voller Zuversicht in das neue Jahr blicken. In diesem Sinne wünscht die Stadtratsfraktion allen Bürger*innen eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins Neue Jahr.