Anfrage Fraktion Die Linke im Stadtrat Halle (Saale) zum Tierschutz und seiner Umsetzung in der Stadt Halle (Saale)
In den vergangenen Jahren ist bundesweit eine zunehmende Belastung von Tierheimen und Tierschutzorganisationen durch ausgesetzte, verwahrloste oder beschlagnahmte Tiere zu beobachten. Gleichzeitig stellen die Kontrolle und Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorgaben die zuständigen Behörden vor erhebliche personelle, organisatorische und finanzielle Herausforderungen.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Stadtverwaltung:
Wie viele verwahrloste, ausgesetzte oder aufgrund tierschutzrechtlicher Verstöße sichergestellte Tiere wurden im Jahr 2025 durch das Veterinäramt in Obhut genommen bzw. an Tierheime oder andere geeignete Einrichtungen übergeben?
Bitte nach Tierarten (z. B. Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel, Reptilien, Nutztiere) aufschlüsseln.
Wie viele Tiere wurden aufgrund akuter Gefährdung des Tierwohls sichergestellt?
Wie viele Hinweise, Beschwerden oder Anzeigen wegen möglicher Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gingen im Jahr 2025 beim Veterinäramt ein?
Welche Arten von Maßnahmen wurden im Jahr 2025 aufgrund festgestellter Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen angeordnet?
In wie vielen Fällen wurden Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt?
Wie häufig wurden Auflagen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen erteilt?
Wie häufig wurden Tiere sichergestellt oder fortgenommen?
Wie häufig wurden Bußgeldverfahren eingeleitet?
Welche durchschnittlichen Bearbeitungs- und Entscheidungszeiten bestehen hinsichtlich des weiteren Verbleibs sichergestellter Tiere?
Wie lange dauert es durchschnittlich von der Sicherstellung eines Tieres bis zur abschließenden behördlichen Entscheidung?
Wie viele Verfahren dauern länger als drei Monate, sechs Monate oder ein Jahr?
Welche Ursachen bestehen gegebenenfalls für längere Verfahrensdauern?
Wie viele Tierhaltungsverbote wurden im Jahr 2025 ausgesprochen? Für welche Tierarten wurden diese Verbote ausgesprochen?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einhaltung ausgesprochener Tierhaltungsverbote sicherzustellen?
Erfolgen regelmäßige Nachkontrollen?
Werden Informationen über Tierhaltungsverbote an andere zuständige Behörden oder Einrichtungen weitergegeben?
Bestehen Möglichkeiten der Erfassung in Registern oder vergleichbaren Kontrollsystemen?
7. Wie hoch waren die Kosten, die der Stadt im Jahr 2025 durch die Unterbringung, Versorgung und tierärztliche Betreuung sichergestellter Tiere entstanden sind?
Welcher Anteil dieser Kosten entfiel auf Tierheime oder andere private Einrichtungen (z.B. Vereine)?
In welchem Umfang konnten Kosten von den verantwortlichen Tierhaltern zurückgefordert werden?
8. Wie bewertet die Stadtverwaltung die personelle und fachliche Ausstattung des Veterinäramtes im Bereich Tierschutzkontrollen?
Sind die vorhandenen personellen Ressourcen ausreichend, um Hinweisen auf Verstöße zeitnah nachzugehen?
Bestehen derzeit unbesetzte Stellen oder zusätzlicher Personalbedarf?
9. Welche Entwicklungen beobachtet die Stadtverwaltung im Bereich des Tierschutzes in den vergangenen Jahren? Insbesondere wird um eine Einschätzung gebeten, ob die Zahl der Meldungen, Sicherstellungen und tierschutzrechtlichen Verfahren zu- oder abgenommen hat?
Gez. Katja Müller
Fraktionsvorsitzende
Die Antwort der Stadtverwaltung liegt noch nicht vor.
