Anregung der Fraktion Die Linke im Stadtrat Halle (Saale) zur Aufschlüsselung von Grundstücksverkäufen
Bezüglich der dem Stadtrat monatlich vorgelegten Aufschlüsselung zu Grundstücksverkäufen mit ggfs. Ausübung des allgemeinen Vorkaufsrechts der Gemeinde gemäß §24 (1) BauGB regen wir an, dass die Grundstückslagen der zu benennenden Flächen um die Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer ergänzt werden.
Grundstücke definieren sich häufig über mehrere Flurstücke oder ihr Grenzverlauf ist aus Stadtgrundkarten und Grenzbefestigungen nicht eindeutig nachvollziehbar. Somit ist auch die explizit verkaufte Fläche oft nicht nachvollziehbar.
Auch eine einfache Adressbenennung ist häufig nicht ausreichend zur Beschreibung einer zu verkaufenden Grundstücksfläche oder angrenzender zuzuordnender Grundstücke bzw. Grundstücksteile, da Adressen nebst Hausnummern gelegentlich Fehler aufweisen oder gelegentlich nicht existieren.
Die Anregung wird durch die Stadtverwaltung aufgenommen.
