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Änderungsantrag der Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/ Die Grünen, SPD, Volt/MitBürger und Dörte Jacobi zum Änderungsbeschluss zur Haushaltssatzung, Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2026, Haushaltskonsolidierungskonzept 2026

Linksfraktion Halle

1. Der Stadtrat beschließt die Änderung der im Stadtrat am 17.12.2025 beschlossenen Haushaltssatzung 2026 und den Haushaltsplan 2026 (VIII/2025/01586) (siehe Anlage 1 und 2) infolge einer geänderten Sachlage (siehe Anlage 3).

In folgenden Produkten werden im Sinne der Haushaltskonsolidierung die Planansätze (Transferaufwendungen) wie folgt abgesenkt:

 

2026

2027

2028

2029

2030

1.36303 Hilfen zur Erziehung für Minderjährige

 

-830 TEUR

-2,5 Mio. EUR

-2,5 Mio. EUR

-2,5 Mio. EUR

-2,5 Mio. EUR

1.36304 Hilfen zur Erziehung für Volljährige/ Eingliederungshilfe

 

-50 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

1.36307 vorläuf. Maßnahmen zum Schutz von Kindern u. Jugendl.

 

-50 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

1.36308 Hilfe zur Erziehung/ UMA

 

-20 TEUR

-50 TEUR

-50 TEUR

-50 TEUR

-50 TEUR

1.36343 Eingliederungshilfe seelisch behinderter Kinder und Jugendliche

 

-50 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

-150 TEUR

GESAMT

-1 Mio. EURO

-3 Mio. EURO

-3 Mio. EURO

-3 Mio. EURO

-3 Mio. EURO

 

Der zuständige Geschäftsbereich hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Planansätze eingehalten werden.

 

2. Der Stadtrat beschließt die Änderung des im Stadtrat am 17.12.2025 beschlossenen Haushaltskonsolidierungskonzepts zum Haushaltsplan 2026 (VIII/2025/01586) (siehe Anlage 4) infolge einer geänderten Sachlage (siehe Anlage 3) mit folgenden Änderungen

  • In der Konsolidierungsmaßnahme GB I-26013 (Produkt 1.54702) Reduzierung der Ausgleichszahlungen der Stadt Halle (Saale) an die SWH GmbH gem. öffentlichem Dienstleistungsauftrag werden die Planansätze i.H. v. 1.500.000,00 Euro in den Jahren 2028 bis 2030 gestrichen.

  • Die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26014 (Produkt 1.11129) Erhöhung der Gewinnausschüttung der Wohnungswirtschaft in Höhe von insgesamt 21 Mio. Euro wird gestrichen.

  • Die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26011 (Produkt 1.61101) Ertragssteigerung durch Anpassung des Grundsteuerhebesatzes B in Höhe von insgesamt 10.113.600,00 Euro wird gestrichen. 

  • Neu aufgenommen wird die Konsolidierungsmaßnahme GB I-26015 (Produkt 1.53501) Gewinnausschüttung Stadtwerke mit den Planansätzen i. H. v. 2.000.000,00 Euro im Jahr 2026 und 3.000.000,00 Euro im Jahr 2027.

Der Oberbürgermeister wird mit der Umsetzung des geänderten Konzeptes beauftragt. Finanzielle Auswirkungen des geänderten Haushaltskonsolidierungskonzeptes sind in den Haushalt 2026 und in die Finanzplanung der Folgejahre einzustellen.

 

3. Zur notwendigen Erweiterung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes mit dem Ziel des Abbaus des bestehenden Haushaltsdefizites und der Verringerung der Liquiditätskreditinanspruchnahme ab dem Haushaltsjahr 2027 ff. beauftragt der Stadtrat den Oberbürgermeister wie folgt:

  1. Prüfung der Reintegration der Eigenbetriebe Kindertageseinrichtungen und Arbeitsförderung in die Kernverwaltung unter Nutzung von Synergieeffekten und Hebung möglicher Effizienzpotenziale

  2. Prüfung der Erweiterung der städtischen Kapazitäten der stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Ziel der Kostenminimierung

  3. Erstellung eines Konzeptes zur Reduktion der Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung mit der Zielvorgabe, das Niveau von Magdeburg zu erreichen

  4. Erstellung eines Konzeptes zur Reduktion der Aufwendungen für Kindertagesbetreuung mit der Zielvorgabe, das Niveau von Magdeburg zu erreichen

  5. Prüfung potenzieller Effekte bei Nichtbeantragung von Städtebaufördermitteln für einzelne Jahresscheiben (z. B. Reduktion von Zinszahlungen, Abarbeitung bewilligter Maßnahmen)

  6. Prüfung der Reduktion von Vergaben an Dritte (z. B. für Gutachten) mit dem Ziel, durch erhöhte städtische Eigenleistungen Kosten einzusparen

  7. Verkauf nicht benötigter Liegenschaften (Ziel: u.a. Reduktion von Unterhaltungs- und Betriebskosten)

  8. Evaluation des Bedarfs an Verwaltungsstandorten und Erarbeitung von Arbeitsplatzkonzepten mit dem Ziel, den Raumbedarf zu minimieren

  9. Evaluation des 24 Stunden-Ordnungsdienstes

     

  10. Optimierung und Prüfung über das gesamte städtische Beteiligungsportfolio mit Unterstützung eines externen Beraters nach §§ 128 bis 135 KVG LSA i.V.m. dem Erlass des MI vom 30.09.2024 Punkt 2.2.1.5 zur Aufstellung und zum Inhalt eines Haushaltskonsolidierungskonzeptes (Ziel: u.a. Zuschussreduzierung/ Aufwandsminderung über das gesamte städtische Beteiligungsportfolio wie bspw. Bäder Halle GmbH und ggf. Kompensation über neue Preisgestaltung)

  11. Neuverhandlung von Verträgen mit dem Ziel der Kostenstabilisierung, um einem weiteren Kostenaufwuchs entgegenzuwirken (z. B. TOOH ab 2029 und Stiftung Händel-Haus ab 2028)

Prüfung möglicher Einsparungen durch Aufhebung der Fachstandards für den Bereich Kindertageseinrichtungen der Stadt Halle (Saale) (Beschlussnummer: VI/2016/02095) und in der Folge Berücksichtigung dessen bei anstehenden LQE-Verhandlungen und Veranlassung der Anpassung der betroffenen Satzungen

 

4. Über den Umsetzungstand der Prüfungen und Konzeptentwicklungen berichtet der Oberbürgermeister jeweils im Rahmen der Einbringung des neuen Haushalts, beginnend mit dem Haushalt 2027.

 

5. Der Stadtrat hebt folgende Beschlüsse auf:

  1. Antrag der Fraktion MitBürger zur Erarbeitung einer Transparenzsatzung (VII/2024/07084)

  2. Antrag der Fraktion MitBürger zur Erarbeitung von Leitlinien für die informelle Bürgerbeteiligung (VII/2023/06596)

  3. Antrag der Fraktionen MitBürger, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und Die PARTEI zur Erarbeitung einer Engagementstrategie für Halle (Saale) (VII/2024/07083)

  4. Antrag der Fraktionen MitBürger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, DIE LINKE, Hauptsache Halle und Die PARTEI zur Aufstellung eines Kulturentwicklungsplans für die Stadt Halle (Saale) (VII/2023/05683)

     

6. Der Stadtrat beschließt die Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens:

6.1      Die Stadt Halle (Saale) erhebt Kommunalverfassungsbeschwerde beim

•        Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt und

•        Bundesverfassungsgericht

gegen die unzureichende finanzielle Ausstattung der Kommune durch Land und Bund, insbesondere im Zusammenhang mit der Übertragung und Ausgestaltung von Aufgaben.

 

6.2     Gegenstand der Beschwerde ist die Verletzung des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung gemäß

•        Art. 28 Abs. 2 GG sowie

•        Art. 87 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt

insbesondere in Form einer nicht aufgabengerechten Finanzausstattung.

 

6.3     Die Verwaltung wird beauftragt,

•        die notwendigen rechtlichen Schritte einzuleiten,

•        eine spezialisierte verfassungsrechtliche Kanzlei zu beauftragen und

•        die Beschwerde inhaltlich vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.

 

6.4         Die Stadt strebt eine Kooperation mit anderen Kommunen sowie den kommunalen Spitzenverbänden (insbesondere Deutscher Städtetag) an, um eine koordinierte oder gemeinsame Verfahrensführung zu ermöglichen.

 

6.5         Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Verfahren werden außerplanmäßig / im Haushalt 2026 bereitgestellt.

 

 

gez. Katja Müller 

Fraktionsvorsitzende

Die Linke

 gez. Melanie Ranft

Fraktionsvorsitzende

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

gez. Eric Eigendorf

Fraktionsvorsitzender

SPD

gez. Ferdinand Raabe

Fraktionsvorsitzender

Volt / MitBürger

 

 

Dörte Jacobi

Stadträtin

Die PARTEI Halle (Saale)

 

Begründung: 

 

Zur Konsolidierungsmaßnahme GB I-26013 (Produkt 1.54702):

Vertriebserfolge und ein Effizienzsteigerungsprogramm in 2025 haben es der HAVAG ermöglicht, den tatsächlichen Ausgleichsbedarf für den ÖPNV um knapp 3 Mio. € unter den Planwert zu senken. Dieser Betrag kann in den Jahren 2026 und 2027 zu jeweils 1,5 Mio. € zur Minderung des städtischen Anteils am Ausgleichsbedarf genutzt werden.

<s> </s>

Konsolidierungsmaßnahme GB I-26015 (Produkt 1.53501)

Auch auf die kommunalen wirtschaftlichen Beteiligungen sind gem. der §§ 128 bis 135 des KVG LSA die Maßstäbe der Haushaltskonsolidierung der Kommune anzuwenden. Im Jahr 2025 hat die SWH-Gruppe ein (voraussichtliches) Gesamtergebnis über dem Wirtschaftsplanansatz erzielt. Erwartet wird derzeit ein Mehrbetrag von rund 5 Mio. €. Gründe sind: Vermarktungserfolg Kraftwerke, Vertriebserfolg Maya mare, Erfolge bei Gewerbeabfallentsorgung und Effizienzsteigerungen. Im Regelfall wird in solchen Fällen das überplanmäßige Jahresergebnis thesauriert und als Einlagen in die Kapitalrücklagen der Unternehmen EVH und HWS für die Ermöglichung substanzerhaltender Investitionen verwendet. Davon abweichend kann in diesem Jahr eine Ausschüttung vorgenommen werden. Dieser Betrag kann zur Haushaltskonsolidierung und zum Ersatz der von den Wohnungsgesellschaften erwarteten Ausschüttungen (2026: 2 Mio. € und 2027: 3 Mio. €) eingesetzt werden. (Anmerkung: Die Jahresabschlussprüfung der SWH dauert noch an).

 

Ansonsten erfolgt die Begründung mündlich.

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