Menschenwürdige Unterbringung für Asylsuchende

Zum Vorhaben des Innenministeriums, die Unterbringung von Asylsuchenden per Erlass mit neuen Mindeststandards zu regeln, erklärt die Sprecherin der Fraktion für Asyl-, Flüchtlings- und Migrationspolitik Henriette Quade:

„Mindeststandards für die Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern vorzugeben ist ein politisch lange überfälliger Schritt.

Wenn jetzt Familien mit Kindern prinzipiell in Wohnungen statt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden sollen, geht das in die richtige Richtung, sind sie doch in besonderem Maße von den Einschränkungen des Lebens in Heimen betroffen.

Allerdings ist laut Medienveröffentlichungen im Entwurf des Erlasses des Innenministeriums die Rede von vorrangiger, nicht von genereller Unterbringung in Wohnungen. Dieses Detail ist für die Umsetzung des Erlasses entscheidend, weil es der lange angekündigten und versprochenen Leitlinie einen weit weniger verpflichtenden Charakter gibt.

Mindeststandards müssen zudem für allem Menschen gelten, sonst verfehlen sie ihr Ziel: Mangelnde Privatsphäre und räumliche Enge, oft gegebene Entfernung von Behörden, Ämtern und Einrichtungen des öffentlichen Lebens, zwangsweise Unselbständigkeit, vor allem aber die Isolation von der Mehrheitsgesellschaft sind für alle AsylbewerberInnen, die in Heimen leben müssen, hochproblematisch. Die prinzipielle Abkehr von der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften zugunsten einer dezentralen Unterbringung in Wohnungen wäre deshalb die konsequentere und die bessere politische Maßnahme.

DIE LINKE wird diese Sichtweise, die auch von vielen Fachverbänden und Flüchtlingsorganisationen vertreten wird, in die Diskussion um die neue Leitlinie einbringen und weiter für eine dezentrale Unterbringung aller AsylbewerberInnen als Grundbedingung eines Lebens in Würde eintreten.“

Magdeburg, 8. Oktober 2012