5 Falschbehauptungen zur weitestgehend autofreien Altstadt

Einige Falschbehauptungen zum Konzept für eine weitestgehend autofreie Altstadt mitsamt unseren Richtigstellungen.

  1. Es wurde häufig behauptet, dass mit dem Konzept keine Autos mehr in die Altstadt dürften. Das ist komplett falsch. Rettungswagen, Anwohner:innen, Lieferdienste, Handwerker:innen und viele mehr dürfen selbstverständlich noch in die Altstadt fahren. Außerdem bleiben die Parkhäuser geöffnet – um die anzusteuern dürfen natürlich auch Gäste mit dem Auto in die Altstadt.

  2. Die Gegner:innen des Konzeptes haben teilweise behauptet, es ginge um die hallesche Innenstadt. Auch das ist eine grobe Falschbehauptung: Das Konzept betrifft nur die Altstadt, d.h. alles innerhalb des Altstadtrings. Die gesamten Innenstadt „autofrei“ zu machen wäre ein völlig anderes Projekt, was mit den aktuellen Plänen gar nicht angestrebt wird.

  3. Es wird behauptet: Das Parken für Handwerker:innen, Händler:innen und Anwohner:innen wird schwieriger. Auch das lässt sich nicht belegen: Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Verdrängung des touristischen Parkens sowie des Durchgangsverkehrs dafür sorgt, dass mehr Platz für diejenigen übrig bleibt, die ihn auch brauchen. Insgesamt soll es zukünftig 2.700 Stellplätze in der Altstadt und weitere Alternativen jenseits des Ringes geben.

  4. Eine Falschbehauptung lautet, dass nur größere und touristisch bedeutendere Städte wie Oslo oder Wien das Konzept erfolgreich umsetzen könnten. Aber das stimmt nicht. Tatsächlich gibt es immer mehr Städte, die ihren Kern neu organisieren. Die Nachbarstadt Leipzig verfügt über eine ausgedehnte Fußgängerzone. Unsere vergleichbare Partnerstadt Karlsruhe hat ein ähnliches Konzept.

  5. Das Konzept zur weitestgehend autofreien Altstadt soll im Schnellverfahren durchgedrückt werden. Das ist ebenfalls eine Falschbehauptung, denn das Konzept wurde ein Jahr lang im Stadtrat und in den Ausschüssen ausgiebig diskutiert. Außerdem ist es keinesfalls abgeschlossen: Mehrere Aspekte im Konzept weisen explizit eine „Rückholklausel“ auf. Nach einem Jahr soll beispielsweise die Einbahnstraße am Universitätsring kritisch evaluiert und unter Umständen zurückgenommen werden. Die Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes soll in enger Absprache mit Anwohner:innen und Gewerbetreibenden erfolgen.