PM: Gebühren endlich gerecht machen!

Zu unserem Stadtratsantrag zur Aufhebung der Standflächengebühren für Markthändler:innen erklärt Marion Krischok, ordnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

"Seit Monaten fordern wir Gerechtigkeit bei den Standflächengebühren auf dem Marktplatz, aber geändert hat sich nichts. Weiterhin müssen die Händler:innen auf dem Wochenmarkt Gebühren zahlen, während die Eisstände den städtischen Raum komplett kostenlos nutzen dürfen. Hier sieht sich die Stadtverwaltung nicht in der Lage, eine rechtssichere Regelung zur Gleichbehandlung vorzulegen und erhält damit den Status Quo. Da diese Ungleichbehandlung für uns nicht hinnehmbar ist, beantragen wir nun eine andere Lösung – wenn die Eisstände nichts kosten, dann dürfen die anderen auch nicht abkassiert werden. Wir hoffen darauf, dass die anderen Fraktionen und die Stadtverwaltung sich einer gerechten Lösung nicht verschließen werden."

Hier finden Sie unseren Stadtratsantrag, der im September behandelt werden soll:

Beschlussvorschlag:

Der folgende Satz in der Marktsatzung im § 17 (2) wird gestrichen:

Die tägliche Standflächengebühr auf dem Wochenmarkt Marktplatz beträgt 1,79 Euro/m², für Imbissstände erhöht sich die Gebühr um 1,54 Euro/m² (entspricht 3,33 Euro/m²).

Begründung:

Der Marktplatz ist ein öffentlicher Platz. Die Verwaltung hat sowohl lt. Markt- als auch lt. Sondernutzungssatzung die Möglichkeit, auf Gebühren zu verzichten, wenn ein öffentliches Interesse besteht. Seit mehreren Jahren wird für zwei Verkaufseinrichtungen, die u. a. Eis verkaufen, keine Standgebühr erhoben. Begründung ist die fehlende Tarifstelle in der Sondernutzungssatzung. Dieses wurde aufgrund mehrerer Klagen per Urteil des Verwaltungsgerichts Halle 2018 festgestellt.

Trotz Stadtratsbeschluss hat die Stadtverwaltung bisher keine entsprechende Tarifstelle vorgelegt und somit die Sondernutzungssatzung nicht geändert.

Wir sind für eine Gleichbehandlung für gleichwertige Tätigkeiten bei der Nutzung der öffentlichen Marktfläche. Alle aufgeführten Standbetreibenden sind wirtschaftlich tätig. Sie verkaufen Lebensmittel sowohl für den Verzehr vor Ort als auch zum Mitnehmen.